Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16497
OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12 (https://dejure.org/2015,16497)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.05.2015 - 3 A 709/12 (https://dejure.org/2015,16497)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 3 A 709/12 (https://dejure.org/2015,16497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsWaldG § § 21 Abs. 1 Satz 1, 11 SächsStrG § 2 Abs. 2 Nr. 1a SächsStrG § 3 Abs. 1 Nr. 4 SächsStrG § § 53, 44 Abs. 1 Satz 3, 14 EBKrG § § 14 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 4
    öffentlicher Feld- und Waldweg; betrieblich-öffentliche Straßen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straßenbaulastträgerschaft für die Wegeüberführung über die Eisenbahnstrecke Görlitz-Dresden; Abgrenzung von öffentlichen Feld- und Waldwegen und betrieblich-öffentlichen Straßen von einem Waldweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenbaulastträgerschaft für die Wegeüberführung über die Eisenbahnstrecke Görlitz-Dresden; Abgrenzung von öffentlichen Feld- und Waldwegen und betrieblich-öffentlichen Straßen von einem Waldweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Feststellung der Öffentlichkeit von Waldwegen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Feststellung der Öffentlichkeit von Waldwegen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Dresden, 13.01.2011 - 3 K 541/09
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12
    Beglaubigte Abschrift Az.: 3 A 709/12 3 K 541/09.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 13. Januar 2011 - 3 K 541/09 - wird zurückgewiesen.

    8 Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 K 541/09 - unter Abweisung der Feststellungsklage bezüglich einer in der Berufung nicht mehr streitgegenständlichen Wegeüberführung festgestellt, dass die Beklagte Trägerin der Straßenbaulast für die Wegeüberführung über die Eisenbahnstrecke Görlitz-Dresden bei Bahn-km 88, 889 (Unterringel) sei.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden vom 13. Januar 2011 - 3 K 541/09 - die Klage im vollem Umfang abzuweisen.

    14 Ergänzend wird auf die Behördenakten sowie die Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Dresden in dem Verfahren 3 K 541/09, in dem Verfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht 3 A 138/11 sowie in dem vorliegenden Verfahren verwiesen.

  • OVG Sachsen, 16.01.1997 - 1 S 461/96

    Überleitung; Privatweg; Straßenrecht; Öffentlicher Verkehr; Nutzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12
    Das Sächsische Straßengesetz stellt damit - anders als die Straßengesetze anderer Länder - für das Vorliegen einer öffentlichen Straße maßgeblich auf die tatsächliche Nutzung durch die Allgemeinheit am Stichtag ab (grundlegend SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997, JbSächsOVG 5, 127 = SächsVBl. 1997, 294, seither st. Rspr.; ebenso Sauthoff, NVwZ 1994, 864 [866]; Sattler, SächsVBl. 2000, 187; Peine/Starke, SächsVBl. 2007, 125 [127] jeweils m. w. N.), so dass im Einzelfall selbst eine rechtswidrige Nutzung durch Dritte die übergangsrechtlich begründete Qualifizierung als öffentliche Verkehrsfläche begründen oder ausschließen kann.

    Um eine öffentliche Nutzung handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts bei einem Verkehr, der nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist, sondern der Allgemeinheit ungehindert offensteht (SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 02.12.1999 - 1 S 494/99

    Eintragung in das Straßen- und Bestandsverzeichnis; negative Publizität;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12
    Denn die Wegeanlage bildet in diesem Abschnitt eine räumliche Einheit, die einer einheitlichen Beurteilung unterliegt und nicht weiter räumlich aufgeteilt werden kann (zu diesem Kriterium SächsOVG, Urt. v. 2. Dezember 1999, SächsVBl. 2000, 138).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00

    Recht offener Vermögensfragen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12
    Eine nur gelegentliche Nutzung einer Parkfläche durch Dritte erfüllt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Voraussetzungen einer betrieblich-öffentlichen Straße hingegen nicht (Urt. v. 12. Dezember 2001 - 8 C 30/00 -, juris Rn. 22).
  • LG Trier, 25.04.2000 - 1 S 135/99
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12
    Während sie bei der ausschließlichen Zufahrt zu landwirtschaftlichen Ställen verneint wurden (SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 1997 - 1 S 284/97 -, n. v.), wurden sie bei Wegen, die neben der Nutzung im Rahmen der Fischwirtschaft auch der Benutzung durch die Öffentlichkeit offenstanden, etwa als Verbindungswege zwischen Ortsteilen, als Schul-, Kindergarten- oder Kirchwege, als Radwander- oder Spazierwege (SächsOVG, Beschl. v. 9. März 1999 - 1 S 135/99 -, n. v.) bejaht.
  • OVG Sachsen, 30.06.2014 - 1 A 620/12

    öffentliche Straße, Stichtag, Privatweg, Interessenweg, Durchgangsverkehr,

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12
    Entscheidend ist, ob eine bestehende Wegeanlage am Stichtag ausschließlich der öffentlichen Nutzung diente oder eine betrieblich-öffentliche Straße war; dies ist nach der örtlichen Verkehrsanschauung zu beurteilen (SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, juris Rn. 7; zuletzt SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 - 1 A 620/12 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 18.08.2011 - 1 A 236/09

    Sondernutzung, Straße, Verkehrsfläche, Stichtag, Pachtvertrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12
    Entscheidend ist, ob eine bestehende Wegeanlage am Stichtag ausschließlich der öffentlichen Nutzung diente oder eine betrieblich-öffentliche Straße war; dies ist nach der örtlichen Verkehrsanschauung zu beurteilen (SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, juris Rn. 7; zuletzt SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 - 1 A 620/12 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 29.10.2012 - 1 A 138/11
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12
    10 Mit der vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. Oktober 2012 (1 A 138/11) zugelassenen Berufung verfolgt die Beklagte ihr Ziel einer gänzlichen Abweisung der Feststellungsklage weiter.
  • VGH Hessen, 10.02.2023 - 9 B 247/22

    Rodungsarbeiten für den Bau einer Zuwegung vorerst gestoppt

    Für sie besteht, mit Ausnahme des in § 15 Abs. 3 HWaldG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 2 BWaldG geregelten allgemeinen Betretungs- bzw. Benutzungsrechts zu Erholungszwecken für bestimmte Formen nichtmotorisierten Verkehrs, grundsätzlich nur nach Maßgabe privatrechtlicher Gestattungen des Waldeigentümers ein Recht zur Inanspruchnahme für den außerforstbetrieblichen Kraftfahrzeugverkehr (vgl. Endres, a. a. O., § 2 Rn. 11; vgl. zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. März 2009 - 5 S 2398/07 -, zit. nach juris Rn. 24; vgl. auch zur Rechtslage in Sachsen: Sächsisches OVG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 3 A 709/12 -, zit. nach juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen, 08.02.2023 - 1 B 5/23

    Statusverlust übergeleiteter Straßen; negative Publizität des

    Ihre Überleitung erfordert damit ein - wenn auch möglicherweise nur untergeordnetes - Dienen zu öffentlicher Nutzung (SächsOVG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 3 A 709/12 -, juris Rn. 22 unter Hinweis auf Sattler, SächsVBl. 2000, 187, 188 f.).

    Anknüpfend hieran bedarf es nach Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts einer nicht nur gelegentlichen oder völlig untergeordneten öffentlichen Nutzung zum Stichtag (SächsOVG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 3 A 709/12 -, juris Rn. 26, wobei die Unterscheidung zwischen einem öffentlichen Waldweg gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a SächsStrG und einer betrieblich-öffentlichen Straße i. S. v. § 53 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG in der genannten Entscheidung offengelassen wurde).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13

    Feststellung der Öffentlichkeit einer Straße

    Voraussetzung für das Vorliegen einer betrieblich-öffentlichen Straße ist damit, dass neben einer öffentlichen Nutzung eine der in § 1 Abs. 1 der 1. DVO StrVO 1974 näher beschriebenen betrieblichen Nutzungen stattfand (vgl. SächsOVG, Urt. v. 05.05.2015 - 3 A 709/12 - juris RdNr. 22).
  • VGH Hessen, 13.02.2023 - 9 B 1883/22
    Für sie besteht, mit Ausnahme des in § 15 Abs. 3 HWaldG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 2 BWaldG geregelten allgemeinen Betretungs- bzw. Benutzungsrechts zu Erholungszwecken für bestimmte Formen nichtmotorisierten Verkehrs, grundsätzlich nur nach Maßgabe privatrechtlicher Gestattungen des Waldeigentümers ein Recht zur Inanspruchnahme für den außerforstbetrieblichen Kraftfahrzeugverkehr (vgl. Endres, a. a. O., § 2 Rn. 11; vgl. zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. März 2009 - 5 S 2398/07 -, zit. nach juris Rn. 24; vgl. auch zur Rechtslage in Sachsen: Sächsisches OVG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 3 A 709/12 -, zit. nach juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen, 18.06.2015 - 3 A 14/15

    Öffentlichkeit eines Weges; Fuß- und Fahrradweg ; Straßenrecht

    Entscheidend ist, ob eine bestehende Wegeanlage am Stichtag ausschließlich der öffentlichen Nutzung diente oder eine betrieblichöffentliche Straße war; dies ist nach der örtlichen Verkehrsanschauung zu beurteilen (SächsOVG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 3 A 709/12 -, Rn. 18 m. w. N., zur Veröfftl. bei juris vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht